Leasing

Leasing

In den letzten Jahren hat das Dienstradleasing einen gewaltigen Boom erlebt. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern inzwischen die Möglichkeit an, ein Dienstrad zu leasen. Durch die steuerlichen Vorteile kann so der Erwerb eines Fahrrades für die Mitarbeiter deutlich günstiger werden. Vorraussetzung für das Dienstradleasing ist jedoch, dass es der Arbeitgeber anbietet oder Sie selbstständig sind. Bei Fragen rund um das Thema Dienstradleasing kontaktieren Sie uns gerne.

Was ist Bikeleasing?
Fahrradleasing bedeutet, dass man sein Rad oder E-Bike nicht kauft, indem man sofort den vollen Preis bezahlt, sondern man „mietet“ es und bezahlt Monat für Monat eine Leasingrate.
Die meisten Radleasingverträge haben eine Laufzeit von 36 Monaten. Nach dieser Laufzeit kann man sein Rad für einen geringen Restwert übernehmen. Oder aber man gibt es zurück, sucht sich ein neues Modell aus und least erneut.
Und: Das Rad ist durch den Leasingvertrag über die gesamte Laufzeit vollkaskoversichert!

Wer kann Räder leasen?
Arbeitnehmer:innen - sofern Ihr Arbeitgeber:in Ihnen Radleasing anbietet, Angestellte im öffentlichen Dienst und Selbstständige.

Wie darf das Rad genutzt werden?
 „Dienstrad“ oder „Jobrad“ sind zwar gängige Begriffe für das Leasing, sie beziehen sich aber nur darauf, dass Leasingverträge für Räder nicht von Privatpersonen geschlossen werden können. 
Nutzen darf man das Rad auch 100% im privaten Bereich. Und zwar von allen Personen des eigenen Haushalts. Viele Arbeitgeber:innen ermöglichen inzwischen auch, dass man mehrere Räder least, z.B. auch für den Lebenspartner. 

Welche Fahrradmodelle können geleast werden?
Von Urban Bikes, über Sporträder bis hin zu Lastenrädern, mit E-Unterstützung oder ohne – alle Fahrradmodelle können geleast werden! Auch Teile des Fahrradzubehörs wie Pedale, Kindersitze, Beleuchtung, Schutzbleche, Ständer, etc. können ins Leasing mit aufgenommen werden. Ein Fahrradschloss ist Pflicht!

Ist Bikeleasing teuer?
Ganz im Gegenteil, man spart damit Steuern. Die monatliche Leasingrate wird per Gehaltsumwandlung eingezogen. Gehaltsumwandlung bedeutet, dass man einen Teil seines Arbeitsentgelts vom Arbeitgeber:in als „Sachlohn“ erhält. Da Diensträder seit 2019 steuer- und beitragsfrei sind, wird die Leasingrate bereits vom Bruttoeinkommen abgezogen und es entsteht eine Steuerersparnis. Durch den steuerlichen Vorteil lassen sich bis zu 40% des regulären Kaufpreises des Rades einsparen.

Leasingpartner & Leasingrechner

Hier geht es zu den Leasingrechnern aller Gesellschaften, mit denen wir bereits zusammenarbeiten. Ein Klick und Sie können sich, abhängig von Einkommen und Preis des Fahrrades, Ihre individuelle Leasingrate bei Ihrem Leasingpartner berechnen lassen.

 
 
 
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